Die Schönemühle, am oberen Ortsende von Salzböden gelegen, ist um 1710 erbaut worden. Sie war Eigentum des Landesfürsten von Nassau- Weilburg (bis 1815), dann des preußischen Königs, bis 1852 die Ablösung erfolgte.
Diese Mühle wurde auch die "neue Mühle" genannt , was auf den Verfall der Junkermühle (am Ortseingang gelegen) schließen lässt. Ausserdem wurden der Schönemühle die Ortschaften Salzböden und Wismar als "gebannte Dörfer" zugewiesen, d.h. der Eigentümer, also der Landesfürst hatte verfügt, dass alle Einwohner der genannten Dörfer, sofern sie überhaupt Getreide zu einer Mühle brachten, nur die Schönemühle benutzen durften.
Auch die Ausstattung der Schönemühle als Bannmühle deutet darauf, dass sie zu dieser Zeit die einzige Mühle am Ort war. Die Schönemühle war ursprünglich mit zwei Mahlgängen und einer Schlagmühle für die Ölgewinnung ausgestattet, also Getreidemühle und Ölmühle zugleich. Zu drei Wiesen, mit denen der Landesherr die Mühle ausgestattet hatte, kam mit der Zeit noch umfangreiches Privateigentum der Familie Zecher hinzu, so dass zum Mühlenbetrieb auch eine stattliche Landwirtschaft gehörte.
Die Mühle wurde dem Pächter in Erbleihe gegeben. Die Pacht ging somit automatisch auf die Erben des Pächters über; der Vertrag konnte vom Eigentümer nur gelöst werden, wenn der Pächter drei Jahre lang mit der Pacht in Verzug war. Sonst musste der Vertrag alle zehn Jahre bzw. beim Tode des Eigentümers oder Pächters erneuert werden. Hierfür waren im Vertrag festgesetzte zusätzliche Zahlungen erforderlich. Die Pacht selbst unterlag geringfügigen Änderungen.
Der erste Erbleihmüller war Johann Jost Will, wie es heißt " aus der Stadt Giessen" , dessen Sohn Johannes Will, erbte 1735 die Pacht. Diese Urkunde, die aus Leder besteht, ist auch heute noch im Besitz des Eigentümers. Die Pacht betrug jährlich: 24 Achtel Korn, 4 Gulden Zins, 2 Maß Öl, 20 Leinkuchen und ein fettes Mühlschwein. Beim Übergang der Pacht auf einen Erben, waren 650 Gulden Ablösung zu zahlen. Der Pächter erhielt neben der erwähnten Ausstattung der Mühle, unentgeldlich Holz zum Bauen und für Reparaturen aus dem herrschaftlichen Wald. Holz für Wellbäume und Mühlsteine hatten die Mahlgäste in der Fron zu fahren, das Fahrvieh des Müllers jedoch war von der Fron frei.
Als späterer Pächter wird Andreas Schäfer genannt, der 1783 die Erbpacht für 1100 Gulden an Friedrich Zecher (1755 - 1814) aus Salzböden verkaufte. Seine Frau Elisabeth Stamm aus Dorlar erneuerte nach dem Tode ihres Mannes den Pachtvertrag. Die Liegenschaften umfassten nunmehr 2 Morgen, die Abgabe 16 Achtel Korn statt früher 24.
Im Jahre 1825 übernahm der älteste Sohn, Johannes Zecher, die Pacht. Von dieser Übernahme an betrug der Pachtzins 14 Taler, 10 Silbergroschen und weiter 16 Achtel Roggen. Nach dessen Tode 1838 übernahm sein Sohn Gottfried Zecher die Mühle. Die letzte Erneuerung des Pachtvertrages erfolgte 1846 und 1852 wurde die Mühle durch eine Zahlung von 454 Talern und einem Silbergroschen abgelöst. Sie blieb im Eigentum der Familie Zecher bis 1922. Der letzte Zecher, Karl, blieb kinderlos, er übergab die Mühle im selben Jahr an deinen Neffen Karl Becker. Im Jahr 1920 heiratete Karl Becker die aus Krofdorf-Gleiberg stammende Hilda Rinn. Aus dieser Ehe gingen 3 Töchter hervor (*1923 Anni, *1928 Waltraut gest. 1929, *1930 Brigunde).